Förderung aus dem Aktionsfonds

Bitte beachten Sie vor der Antragstellung folgende Punkte sowie die Hinweise und Richtlinien die für die Projektdurchführung wichtig sind.

Ziel des Programmes:

Die Ziele des Programms sind konkret in der Leitlinie erfasst.

Es geht um die Förderung von zivilem Engagement und demokratischem Verhalten auf dem Gebiet des Hohen Flämings mit den Schwerpunkten:

  • Förderung von Demokratie und Vielfalt
  • Förderung der Ausgestaltung einer vielfältigen lokalen Kultur des Zusammenlebens
  • Aktivitäten gegen Neonazismus
  • Aktivitäten gegen Phänomene gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit (z. B. Rassismus, Antisemitismus)
  • Prävention gegen Formen von Demokratie- und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit (z. B. politischer Radikalisierung, vorgeblich religiöser legitimiertet Gewalt, etc)
  • Maßnahmen der Willkommenskultur
  • Maßnahmen zum Aufbau von Jugendbeiteiligungsstrukturen
  • Stärkung des demokratischen und zivilgesellschaftlichen Engagements im ländlichen Raum
  • Akteure (alle relevanten staatlichen und demokratischen nicht-staatlichen Organisationen und Institutionen auf lokaler und regionaler Ebene) analysieren und widmen sich lokalen und regionalen Konflikten und Problemen (im Zusammenhang mit Zielsetzung des Programms) erarbeiten partizipativ Konzepte für eine lebendige, demokratische Gesellschaft und zivilgesellschaftliches Engagement vor Ort

Ausbau und Nachhaltigkeit der bereits durch Vorgängerprogramm gesetzten Zielformulierungen:

  •   Knüpfung und Mobilisierung von lokalen/ regionalen Netzwerken
  •   Entwicklung von Fachlichkeit und Stärkung von Kompetenzen
  •   Gewinnung öffentlicher Unterstützung

Die „Partnerschaft für Demokratie“ ist partizipativ, paritätisch und gemeinwesenorientiert aufgebaut. Ihre konkrete Ausgestaltung richtet sich nach lokalen und regionalen Erfordernissen.

Fördergebiet

Das Fördergebiet umfasst die Planregion 4 des Landkreises Potsdam-Mittelmark. Dem Gebiet gehören die Kommunen:

  • Stadt Bad Belzig
  • das Amt Brück
  • das Amt Niemegk
  • die Stadt Treuenbrietzen
  • die Gemeinde Wiesenburg/Mark an.

Die geförderten Projekte müssen in diesen Gebieten angesiedelt sein oder Zielgruppen in diesem Gebiet ansprechen.

Zielgruppen:

  • Kinder
  • Jugendliche bis 27 Jahre
  • Eltern und Erziehungsberechtigte
  • Erzieherinnen und Erzieher, Lehrerinnen und Lehrer, andere pädagogische Fachkräfte
  • Multiplikatorinnen und Multiplikatoren
    (z. B. Vorsitzende von Vereinen, Bündnisse)
  • Lokal einflussreiche staatliche und zivilgesellschaftliche Akteure
    (z. B. Bürgermeister, Gemeindevertretung, Orstvorsteherin, Ortswehrführer)

Nicht gefördert werden können:

  • Maßnahmen, die nach Inhalt, Methodik und Struktur überwiegend schulischen Zwecken, dem Breiten- oder Leistungssport, der religiösen oder weltanschaulichen Erziehung, der parteiinternen oder gewerkschaftsinternen Schulung, der Erholung oder Touristik dienen
  • Maßnahmen und Projekte mit agitatorischen Zielen (z. B. politische Veranstaltungen die nicht überparteilich und nicht nach dem sog. Beutelsbacher Konsens organisiert sind)
  • Investitionen ab 410 €
  • Maßnahmen, die zu den originären Aufgabenbereichen des Kinder- und Jugendplanes des Bundes gehören (KJP) und der Art nach von dort gefördert werden können
  • Maßnahmen, die zu den originären Aufgabenbereichen des Deutsch- Französischen Jugendwerk (DFJW) oder ehemals des Deutsch-Polnischen Jugendwerkes (DPJW) gehören (jetzt IBB gGmbH). Dazu gehören v. a. Gedenkstättenfahrten.

Allgemeine Grundsätze zur Förderung

  • Grundsätzlich wird ein Projekt mit Fehlbedarfsfinanzierung gefördert. 
  • Eine Ausnahme für die Vollfinanzierung besteht, wenn Erfüllung des Projektziels nur bei Übernahme sämtlicher zuwendungsfähiger Ausgaben möglich ist.
  • Bundesmittel sind nicht in das folgende Haushaltsjahr übertragbar.
  • Sie Förderung dient nicht der Reduzierung von Länderausgaben oder kommunalen Ausgaben für die laufende Tätigkeit von Institutionen wie Kitas oder Familienzentren. 
  • grundsätzlich gelten als Orientierung die Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen und Leistungen zur Förderung der Kinder- und Jugendhilfe durch den Kinder- und Jugendplan des Bundes.

Voraussetzungen beim Projektträger

  • Anträge können nur gemeinnützige Vereine, gemeinnützige Stiftungen und gemeinnützige Gmbh stellen 
  • Für engagierte Einzelpersonen oder nicht rechtsfähige Vereine steht der Träger der Fach- und Koordinierungsstelle als Träger für die Förderung zur Verfügung. 
  • Die Träger müssen eine ordnungsgemäße Geschäftsführung aufweisen.

Projektstart

  • Die Träger müssen ein positives Votum durch den Begleitausschuss der PfD erhalten.
  • Die Bescheide müssen an den Projektträger ergangen sein und Rechtskraft erlangt haben (deshalb ggf. Rechtsbehelfsverzicht unterschreiben). 
  • Es darf nicht vor dem beginn der beantragten Projektlaufzeit angefangen werden, andernfalls muss ein Vorzeitiger Maßnahmebeginn beantragt werden.