Zu vollständigen Abrechnungsunterlagen gehören:
- unterschriebener Verwendungsnachweis (vorab per E-Mail)
- unterschriebene Belegliste (vorab per E-Mail)
- Belege (Rechnungen, Quittungen usw.) im Original, Kontoauszüge in Kopie
- ggf. Vergabevermerke
- ggf. Öffentlichkeitsarbeit: Pressemitteilungen, Medienberichte, Plakate und Flyer
(je 3 Exemplare digital) - Aussagekräftige Fotos und/oder Projektergebnisse digital (Erlaubnisse für das Fotografieren einholen!)
Hier die wichtigsten Hinweise für Ihre Abrechnung:
- Investitionen können nur in einer Höhe von bis zu 800,00 € netto gefördert werden!
- Zahlungsdatum entspricht bei Überweisungen dem Datum auf dem Kontoauszug, daher Kontoauszüge in Kopie einreichen.
- Wenn Sie mehr Ausgaben als Einnahmen haben, muss dieser auf der unterzeichneten Belegliste als Eigenanteil ausgewiesen werden.
- Wenn Sie weniger Ausgaben haben, müssen Sie den Differenzbetrag umgehend der Stadt Bad Belzig zurück überweisen.
- Zahlungen außerhalb des Bewilligungszeitraumes sind nicht zulässig!
- Rechnungen, Quittungen müssen auf den Antragsteller ausgestellt sein und dem Projekt zuordenbar sein.
- Belege müssen den gängigen Beleganforderungen entsprechen.
- Die Belege bleiben vorerst bei der Stadt und werden erst nach einer Erstprüfung der zurückgegeben. Also denken Sie bitte daran, sich Kopien zu machen!
- Achten Sie auf ein sparsames und wirtschaftliches Handeln.
Es muss eine formlose Einholung von 3 Angeboten bei Aufträgen ab 500 bis 1000 € erfolgen (Preisrecherche). - Es muss eine schriftliche Einholung von 3 Angeboten bei über 1001 € (netto) erfolgen.
Bitte den Vergabevermerk verwenden (PDF unter Downloads herunterladen) und beilegen. - Es gilt Bundesreisekostengesetz bei Abrechnung von Reisekosten.
(Auszug kann unter Downloads herunter geladen werden). - Einzelne Ausgabenansätze des Kostenplan dürfen bis max. 20% überschritten werden. (Wenn es ersichtlich ist, dass der eingereichte Finanzierungsplan nicht aufgeht, bitte stellen Sie einen Änderungsantrag!)
- Angegebene Skonti, Rabatte sowie Pfand bei Getränke müssen gezogen werden, ansonsten werden diese nachträglich von der Summe reduziert.
- Pfand, Mahngebühren, Expresszuschläge u.a. Kosten, die durch sorgfältige Planung hätten vermieden werden können, können nicht abgerechnet werden.
Bitte beachten Sie dazu auch Ihren Zuwendungsbescheid sowie die dort enthaltenen Hinweise und angegebenen Richtlinien!
Bei Fragen zur Abrechnung, wenden Sie sich bitte an die Koordinierungs- und Fachstelle!
Die Abrechnungsformulare finden Sie unter Downloads.